Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Veranstaltungen und Buchungen (Reservierungen) gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (=AGB). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich die Hoflieferanten Service GmbH vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderungen muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Zutrittsrecht
- Erbringung von erlaubnisfreien Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im gastronomischen oder kulturellen Veranstaltungsbereich sowie Erbringung medialer Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmenskommunikation im Social Media Bereich.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung eines sog. Wiesnpackages. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag, der diesen AGB zugrunde liegt und vom Kunden unterzeichnet ist. Das Wiesnpackage ist ein Bündel von Leistungen und beinhaltet unter anderem die Dienstleitung der Reservierung von Tischen in einer Festhalle an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchener Oktoberfestes, sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen. Neben der Reservierung erhält der Kunde weitere gebuchte Leistungen. Reservierungen können nur tischweise, d.h. für mindestens 8 – 10 Personen, erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit in der Festhalle eingelöst werden.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote des Veranstalters sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Vertrages und der Begleichung der Rechnung zustande.
- Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
- Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, so ist die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ausgeschlossen.
- Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 6 Monate, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung
ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 Prozent kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten. - Der Besteller und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit dem Veranstalter zu treffen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die finale Zahlung setzt sich aus dem Preis des jeweiligen Arrangements sowie der Handlinggebühr zusammen, sofern die Parteien schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen haben. Der Eingang des vollständigen Betrages beim Veranstalter ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.
- Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung, außer die genannte Teilnehmerzahl wird überschritten, zugrunde gelegt. § 5 Stornierung des Vertrages
1.) Stornierungen müssen schriftlich (Brief, Fax oder Email) erfolgen.
2.) Im Falle einer Stornierung des Vertrages hat der Veranstalter das Recht, eine angemessene Vergütung zu fordern, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Die Höhe der Vergütung ergibt sich wie folgt: Sollte Ihrerseits die geplante Veranstaltung, gleich aus welchen Gründen, bis spätestens 4 Wochen bis zu den jeweiligen Veranstaltungsdaten eines jeweiligen Jahres abgesagt werden, berechnen wir Ihnen bis zu 50% unserer Dienstleistungsvergütung, danach fallen 100% der Dienstleistungsvergütung, jeweils inkl. der optional bestellten Leistungen, an.
§ 6 Festbetrieb, Einlass & Verzehrgutschein
- Der Einlass in die Festhalle wird für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassband zu dem bestätigten Reservierungstermin gewährt. Diese erhält er als Teil des Wiesnpackages von der Hoflieferanten Service GmbH. Die
reservierten Plätze sind vollständig einzunehmen. Die Festhalle ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. - Die erworbenen Verzehrgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum in der Festhalle eingelöst werden. Sie besitzen grundlegend nur Gültigkeit für das Oktoberfest. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich.
§ 7 Weitergabe von Reservierungsbestätigungen und Einlassbändchen
- Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (also: Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändern) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Festhalle autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
c) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste. - Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändern) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.1 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit der Hoflieferanten Service GmbH geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit der Hoflieferanten Service GmbH unter Übernahme sämtlicher
Rechte und Pflichten eintritt. - Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelung in Ziffer 7.1 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändern) ist die Hoflieferanten Service GmbH vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbänder, die vor Übergabe an den Kunden in einer den Regelungen in Ziffer 7.1 widersprechenden Weise verwandt wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und die darüberhinausgehenden Leistungen des
Wiesnpackages bei voller Kostenpflicht des Kunden nicht zu erbringen;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zur Festhalle zu verweigern sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;
c) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.1 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB zu verlangen.
§ 8 Vertragsstrafe
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen Ziffer 7.1 dieser AGB, ist die
Hoflieferanten Service GmbH oder der Festzeltbetreiber ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger
darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene
Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
§ 9 Höhere Gewalt
Sollte der Festzeltbesuch wegen höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden müssen und das Wiesnpackage (anteilig) nicht (mehr) geleistet werden können, so entstehen dadurch grundsätzlich keine Rückzahlungsansprüche gegen die Hoflieferanten Service GmbH.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Landeshauptstadt München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis der Hoflieferanten Service GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Schlussklausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. Die Hoflieferanten Service GmbH, 2026Für sämtliche Veranstaltungen und Buchungen (Reservierungen) gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (=AGB). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich die Hoflieferanten Service GmbH vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderungen muss auf diese nicht weiter hingewiesen
werden.
Die Hoflieferanten Service GmbH, 2026